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   OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86   

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https://dejure.org/1987,4510
OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86 (https://dejure.org/1987,4510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.1987 - 10 U 83/86 (https://dejure.org/1987,4510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 1987 - 10 U 83/86 (https://dejure.org/1987,4510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwangerschaftsabbruch; Fehlende histologische Untersuchung; Notlagenindikation; Ärztlicher Behandlungsfehler; Schmerzensgeld; Haftung; Unterbrechung des Haftungszusammenhangs; Störungen des Geburtsverlaufs; Intrauterine Infektion

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 823 f.; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 847
    Schwangerschaftsabbruch; Fehlende histologische Untersuchung; Notlagenindikation; Ärztlicher Behandlungsfehler; Schmerzensgeld; Haftung; Unterbrechung des Haftungszusammenhangs; Störungen des Geburtsverlaufs; Intrauterine Infektion

  • rechtsportal.de

    Schwangerschaftsabbruch; Fehlende histologische Untersuchung; Notlagenindikation; Ärztlicher Behandlungsfehler; Schmerzensgeld; Haftung; Unterbrechung des Haftungszusammenhangs; Störungen des Geburtsverlaufs; Intrauterine Infektion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 637
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 2749; 85, 671; 1984, 658; 1983, 1371; 1980, 1450), der sich der Senat anschließt, hat im Falle der Schwangerschaftsunterbrechung wegen sogenannter Notlagenindikation der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und der Schwangeren auch den Schutz der Mutter des Kindes vor Belastungen mit Unterhaltsaufwendungen zum Gegenstand.

    So ist auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25.6.1985 (NJW 1985, 2749 f.) als selbstverständlich davon ausgegangen, daß bereits 1980 die histologische Untersuchung geboten war.

    Daß im einen schuldhaften Behandlungsfehler eines Arztes und der dadurch verursachten Erfolglosigkeit des geplanten Schwangerschaftsabbruches ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Befindlichkeit der Schwangeren liegen kann, der zu einem Schmerzensgeldanspruch (§ § 823 Abs. 1, 847 BGB ) führen kann, ist vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt worden (vgl. BGH NJW 85, 672, NJW 85, 2749).

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 2749; 85, 671; 1984, 658; 1983, 1371; 1980, 1450), der sich der Senat anschließt, hat im Falle der Schwangerschaftsunterbrechung wegen sogenannter Notlagenindikation der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und der Schwangeren auch den Schutz der Mutter des Kindes vor Belastungen mit Unterhaltsaufwendungen zum Gegenstand.
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78

    Kind als Schaden?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 2749; 85, 671; 1984, 658; 1983, 1371; 1980, 1450), der sich der Senat anschließt, hat im Falle der Schwangerschaftsunterbrechung wegen sogenannter Notlagenindikation der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und der Schwangeren auch den Schutz der Mutter des Kindes vor Belastungen mit Unterhaltsaufwendungen zum Gegenstand.
  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 2749; 85, 671; 1984, 658; 1983, 1371; 1980, 1450), der sich der Senat anschließt, hat im Falle der Schwangerschaftsunterbrechung wegen sogenannter Notlagenindikation der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und der Schwangeren auch den Schutz der Mutter des Kindes vor Belastungen mit Unterhaltsaufwendungen zum Gegenstand.
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83

    Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 85, 2749; 85, 671; 1984, 658; 1983, 1371; 1980, 1450), der sich der Senat anschließt, hat im Falle der Schwangerschaftsunterbrechung wegen sogenannter Notlagenindikation der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und der Schwangeren auch den Schutz der Mutter des Kindes vor Belastungen mit Unterhaltsaufwendungen zum Gegenstand.
  • OLG Stuttgart, 20.08.1992 - 14 U 3/92

    Haftung des Krankenhausträgers wegen mangelhafter Organisation der Krankenpflege

    Bei wertender Betrachtung muß mehr als ein nur äußerlicher »zufälliger« Zusammenhang bestehen (vgl. BGH vom 20.9.1988 - VI ZR 37/88 - = VersR 88/1273; BGH vom 28.1.1986 - VI ZR 83/85 - = VersR 86/601; OLG Braunschweig vom 17.4.1985 - 3 U 39/84 - = VersR 87/76; OLG Hamm vom 21.11.1988 - 3 U 74/88 - = VersR 89/1263; OLG Celle vom 29.7.1985 - 1 U 7/85 - = VersR 87/941; OLG Frankfurt vom 13.2.1987 - 10 U 83/86 - = VersR 88/637).
  • OLG Oldenburg, 03.03.1993 - 5 W 20/93

    Zwillingsschwangerschaft; Schwangerschaftsabbruch; Kontrolluntersuchung;

    Die vom Oberlandesgericht Köln (VersR 1987, 187) für angemessen gehalten 3.000,-- DM im Falle eines regelgerechten Schwangerschaftsverlauf und -endes erscheint dem erkennenden Senat angesichts der generell bekannten Schwangerschaftsbelastungen erheblich zu niedrig angesetzt zu sein (vgl. dazu bereits auch OLG Frankfurt, VersR 1988, 637).
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